Juristisches Neuland

Nun ist also Google allerhöchstrichterlich verurteilt worden, Suchergebnisse mit „sensiblen persönlichen Daten“ zu entfernen, wenn der Benutzer das wünscht. Wohlgemerkt! Die Daten sind schon noch da. Sie sollen nur nicht über Google aufgefunden werden können. Ein Besuch im Zeitungsarchiv oder die Suchfunktion auf der Webseite des Journals darf sie durchaus noch zutage bringen. Diese Unlogik sieht auf den ersten, und eigentlich auch auf den zweiten Blick wie das übliche Problem aus, das Juristen mittleren Alters mit dem Neuland Internet halt so haben.

Man kann sich den Aufschrei gar nicht laut genug vorstellen, der zu hören wäre, wenn die Verlage verpflichtet würden, Archivinhalte mit Namensnennungen auf Antrag zu  löschen. Dann werden einfache Privatpersonen schnell zu Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses. Der Bericht über einen Autounfall muss als Exempel für die Verteidigung der Pressefreiheit herhalten.

Ich bin gespannt, wie Google das umsetzt. Das Geschäftsmodell beruht ja darauf, dass alles, was sich im Internet befindet, auch über Google zu finden ist. Jetzt soll das auf Antrag nicht mehr der Fall sein. Also haben wir in Zukunft neben ausgegrauten Fassaden auch geschwärzte Suchergebnisse. Der Bürger verbirgt sich vor dem Netz.

Ich füge hinzu, dass auch mir nicht ganz wohl ist, wenn Lebensprofile auf einfache Art in wenigen Minuten erstellt werden können. Aber das Finden zu erschweren, scheint mir nicht der rechte Weg zu sein. Man sollte doch um der lieben Logik willen bei den Quellen anfangen.

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